25 WF 12/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-05, 25 WF 12/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-02-05, 25 WF 12/10
25 WF 12/10Obergericht05.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 12/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-05
Aktenzeichen: 25 WF 12/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0205.25WF12.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 18.11.2009 (312 F 238/08) dahinge-hend teilweise abgeändert, dass eine Verpflichtung der Antragsteller, die Ge-richtskosten zu tragen, nicht besteht und die außergerichtlichen Kosten jeder Beteiligte selbst trägt.
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