Oberlandesgericht Köln, 2010-02-05, 25 WF 12/10

25 WF 12/10Obergericht05.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 12/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-05

Aktenzeichen: 25 WF 12/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0205.25WF12.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 18.11.2009 (312 F 238/08) dahinge-hend teilweise abgeändert, dass eine Verpflichtung der Antragsteller, die Ge-richtskosten zu tragen, nicht besteht und die außergerichtlichen Kosten jeder Beteiligte selbst trägt.

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