17 W 20/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-08, 17 W 20/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-02-08, 17 W 20/10
17 W 20/10Obergericht08.02.2010
Regest
Die unzulängliche Anleitung des Sachverständigen durch das Gericht kann der Aberkennung des Entschädigungsanspruchs auch dann entgegen stehen, wenn der Sachverständige den Gutachtenauftrag nur verzögerlich bearbeitet hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 20/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-08
Aktenzeichen: 17 W 20/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0208.17W20.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: § 8 JVEG, § 404 a ZPO
Leitsätze
Die unzulängliche Anleitung des Sachverständigen durch das Gericht kann der Aberkennung des Entschädigungsanspruchs auch dann entgegen stehen, wenn der Sachverständige den Gutachtenauftrag nur verzögerlich bearbeitet hat.
Tenor
Auf die Beschwerde des Sachverständigen Dr. X. werden die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 06. Oktober 2008, 13. Juli 2009 sowie 17. August 2009 - Az. jeweils: 7 OH 12/04 - aufgehoben, soweit diesem die Entschädigung aberkannt, die Zahlung eines Kostenvorschusses auferlegt sowie die Rückzahlung der gezahlten Vergütung in Höhe von 6.013,25 € sowie verrechneter Ordnungsgelder in Höhe von 1.300,00 € angeordnet wurde.
Das Verfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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