Oberlandesgericht Köln, 2010-02-10, 11 U 55/08

11 U 55/08Obergericht10.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 55/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-10

Aktenzeichen: 11 U 55/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0210.11U55.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 11.11.2009 - 11 U 55/08 - wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Februar 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 41 O 133/07 - als derzeit unbegründet zurückgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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