9 U 127/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-16, 9 U 127/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 127/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-16
Aktenzeichen: 9 U 127/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0216.9U127.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 215/07 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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