19 U 143/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-02-19, 19 U 143/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-02-19, 19 U 143/09
19 U 143/09Obergericht19.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 143/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-19
Aktenzeichen: 19 U 143/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0219.19U143.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.09.2009 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 50/09 - teilweise abge-ändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.062,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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