Oberlandesgericht Köln, 2010-03-05, 83 Ss 102/09

83 Ss 102/09Obergericht05.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 102/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-05

Aktenzeichen: 83 Ss 102/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0305.83SS102.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Dem Angeklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gewährt.

II. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 3. September 2009 wird als unbegründet verworfen.

III. Die Kosten der Wiedereinsetzung und der Revision hat der Angeklagte zu tragen.

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