2 Ws 143/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-12, 2 Ws 143/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-03-12, 2 Ws 143/10
2 Ws 143/10Obergericht12.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 143/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-12
Aktenzeichen: 2 Ws 143/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0312.2WS143.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Dem Angeklagten wird in Abänderung der angefochtenen Entscheidung auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungshauptverhandlung am 21.12.2009 in dem Strafverfahren Staatsanwaltschaft Aachen 606 Js 879/08 gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem An-geklagten erwachsenen notwendigen Auslagen trägt entsprechend § 467 StPO die Staatskasse.
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