Oberlandesgericht Köln, 2010-03-17, 2 U 65/09

2 U 65/09Obergericht17.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 65/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-17

Aktenzeichen: 2 U 65/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0317.2U65.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.04.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 617/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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