Oberlandesgericht Köln, 2010-03-17, 5 U 109/09

5 U 109/09Obergericht17.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 109/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-17

Aktenzeichen: 5 U 109/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0317.5U109.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

I.

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 26. August 2009 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 6/08) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

II.

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den Gründen dieses Beschlusses keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 ZPO.

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