21 U 2/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-18, 21 U 2/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 U 2/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-18
Aktenzeichen: 21 U 2/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0318.21U2.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil er davon überzeugt ist, dass die Berufung der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grund-sätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordert.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.340,00 € festgesetzt.
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