16 Wx 5/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-19, 16 Wx 5/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 5/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-19
Aktenzeichen: 16 Wx 5/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0319.16WX5.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.11.2009 - 43 III 69/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Eintragung im Geburtenregister Nr. XXX/YYY des Standesamtes Z. durch Folgebeurkundung dahin zu berichtigen ist, dass der Vorname des Kindes "Lena-Marija" lautet.
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