Oberlandesgericht Köln, 2010-03-19, 6 U 167/09

6 U 167/09Obergericht19.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 167/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-19

Aktenzeichen: 6 U 167/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0319.6U167.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.09.2009 ver-kündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 17/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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