6 U 180/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-19, 6 U 180/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 180/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-19
Aktenzeichen: 6 U 180/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0319.6U180.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07.10.2009 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 58/09 - wie folgt abgeändert:
Soweit der Beklagte unter Nr. IV der Urteilsformel verurteilt worden ist, gegenüber der E eG auf die Registrierung der Internetdomain "www.dsds-news.de" zu verzichten, wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 4/10 und der Beklagte 6/10 zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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