Oberlandesgericht Köln, 2010-03-19, III 1 RVs 48/10

III 1 RVs 48/10Obergericht19.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — III 1 RVs 48/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-19

Aktenzeichen: III 1 RVs 48/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0319.III1RVS48.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil zum Schuldspruch abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Angeklagte ist des Diebstahls schuldig.

  • § 242 Abs. 1 StGB -

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Königswinter zurückverwiesen.

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