2 Ws 129/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-26, 2 Ws 129/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-03-26, 2 Ws 129/10
2 Ws 129/10Obergericht26.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 129/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-26
Aktenzeichen: 2 Ws 129/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0326.2WS129.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 09.10.2009 aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbeschluß der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 11.03.2008 - 4 Ks 46/07 - wie folgt abgeändert:
Zugunsten des Beschwerdeführers wird eine Vergütung von
weiteren 157,08 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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