Oberlandesgericht Köln, 2010-03-26, 2 Ws 129/10

2 Ws 129/10Obergericht26.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 129/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-26

Aktenzeichen: 2 Ws 129/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0326.2WS129.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 09.10.2009 aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbeschluß der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 11.03.2008 - 4 Ks 46/07 - wie folgt abgeändert:

Zugunsten des Beschwerdeführers wird eine Vergütung von

weiteren 157,08 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.