2 Ws 194/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-29, 2 Ws 194/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-03-29, 2 Ws 194/10
2 Ws 194/10Obergericht29.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 194/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-29
Aktenzeichen: 2 Ws 194/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0329.2WS194.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Reststrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 16.02.2004 (5 Ds 203/03) wird erlassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren sowie die darin entstandenen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.
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