Oberlandesgericht Köln, 2010-03-29, 2 Ws 194/10

2 Ws 194/10Obergericht29.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 194/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-29

Aktenzeichen: 2 Ws 194/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0329.2WS194.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Reststrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 16.02.2004 (5 Ds 203/03) wird erlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahren sowie die darin entstandenen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.

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