15 U 148/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-03-30, 15 U 148/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-03-30, 15 U 148/09
15 U 148/09Obergericht30.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 148/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-30
Aktenzeichen: 15 U 148/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0330.15U148.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 478/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.