Oberlandesgericht Köln, 2010-03-30, 15 U 148/09

15 U 148/09Obergericht30.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 148/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-30

Aktenzeichen: 15 U 148/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0330.15U148.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 478/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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