Oberlandesgericht Köln, 2010-03-31, 4 UF 59/10

4 UF 59/10Obergericht31.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 59/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-31

Aktenzeichen: 4 UF 59/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0331.4UF59.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts

  • Familiengericht - Bonn vom 10.02.2010 - 401 F 25/10 -, mit welchem ihr im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn T. C. vorläufig entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt F. angeordnet worden ist, wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Der Antrag der Antragsgegnerin ihr für vorliegendes Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.