13 U 57/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-07, 13 U 57/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 57/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-07
Aktenzeichen: 13 U 57/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0407.13U57.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. März 2009 verkündete
Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 317/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen
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