2 Ws 149/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-12, 2 Ws 149/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-04-12, 2 Ws 149/10
2 Ws 149/10Obergericht12.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 149/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-12
Aktenzeichen: 2 Ws 149/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0412.2WS149.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- Der angefochtene Beschluss wird – unter Verwerfung der Beschwerde im übrigen - wie folgt abgeändert:
Unter Aufhebung des Haftbefehls des Amtsgerichts Köln vom 12.05.2009 – 502 Gs 1480/09 – wird gemäß § 126a StPO nachfolgender
Unterbringungsbefehl
erlassen:
Die einstweilige Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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