Oberlandesgericht Köln, 2010-04-12, 2 Ws 149/10

2 Ws 149/10Obergericht12.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 149/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-12

Aktenzeichen: 2 Ws 149/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0412.2WS149.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Der angefochtene Beschluss wird – unter Verwerfung der Beschwerde im übrigen - wie folgt abgeändert:

Unter Aufhebung des Haftbefehls des Amtsgerichts Köln vom 12.05.2009 – 502 Gs 1480/09 – wird gemäß § 126a StPO nachfolgender

Unterbringungsbefehl

erlassen:

Die einstweilige Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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