2 X (Not) 17/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-12, 2 X (Not) 17/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-04-12, 2 X (Not) 17/09
2 X (Not) 17/09Obergericht12.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 17/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-12
Aktenzeichen: 2 X (Not) 17/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0412.2X.NOT17.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Notarsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Enthebung des Antragstellers aus dem Notaramt vorliegen, weil dieser sich in Vermögensverfall (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO) befindet sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse und die Art seiner Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtssuchenden gefährden (§ 50 Abs. 1 Nr. 8 1. Alt. BNotO).
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
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