Oberlandesgericht Köln, 2010-04-13, III-1RVs 58/10

III-1RVs 58/10Obergericht13.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — III-1RVs 58/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: III-1RVs 58/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0413.III1RVS58.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Aachen zurückverwiesen.

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