III-1 RVs 58/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-13, III-1 RVs 58/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-04-13, III-1 RVs 58/10
III-1 RVs 58/10Obergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — III-1 RVs 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: III-1 RVs 58/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0413.III1RVS58.10.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Aachen zurückverwiesen.
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