2 Ws 221/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-14, 2 Ws 221/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-04-14, 2 Ws 221/10
2 Ws 221/10Obergericht14.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 221/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 2 Ws 221/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0414.2WS221.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn ist zuständig für die Überwachung der durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 25.04.2008 - 33g StVK 344/08 - bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung.
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