Oberlandesgericht Köln, 2010-04-16, 19 U 142/09

19 U 142/09Obergericht16.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 142/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: 19 U 142/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0416.19U142.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.09.2009 verkündete Teilurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 1/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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