4 UF 47/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-16, 4 UF 47/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 47/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: 4 UF 47/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0416.4UF47.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
-
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 12. Februar 2010 - 31 F 442/08 AG Brühl - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
-
Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Beschwerde wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen.
-
Dem Antragsteller wird zur Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A., F.-M., beigeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.