Oberlandesgericht Köln, 2010-04-16, 4 UF 47/10

4 UF 47/10Obergericht16.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 47/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: 4 UF 47/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0416.4UF47.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 12. Februar 2010 - 31 F 442/08 AG Brühl - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  2. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Beschwerde wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen.

  3. Dem Antragsteller wird zur Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A., F.-M., beigeordnet.

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