19 U 9/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-20, 19 U 9/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 9/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-20
Aktenzeichen: 19 U 9/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0420.19U9.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag der Beklagten vom 09.03.2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 52/09 - wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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