Oberlandesgericht Köln, 2010-04-20, 19 U 9/10

19 U 9/10Obergericht20.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 9/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-20

Aktenzeichen: 19 U 9/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0420.19U9.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Antrag der Beklagten vom 09.03.2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

  2. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 52/09 - wird als unzulässig verworfen.

  3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

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