27 WF 175/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-22, 27 WF 175/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-04-22, 27 WF 175/09
27 WF 175/09Obergericht22.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 175/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-22
Aktenzeichen: 27 WF 175/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0422.27WF175.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 11.8.2009 wird der Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 3.7.2009 - 314 F 70/08 - abgeändert und wie folgt gefasst:
Auf die Erinnerung der Beklagten wird der Kostenansatz des Amtsgerichts Siegburg vom 3.2.2009 - 314 F 70/08 - (Gerichts-kostenrechnung vom 3.2.2009 Nr. 55603314 F 000070/2008 002) dahin abgeändert, dass die Gerichtsgebühr KV Nr. 1900 Abschluss eines Vergleichs (16,25 EUR, je Kostenschuldner 8,13 EUR) entfällt. Im Übrigen bleibt es bei dem Kostenansatz.
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