Oberlandesgericht Köln, 2010-04-23, 4 WF 58/10

4 WF 58/10Obergericht23.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 58/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-23

Aktenzeichen: 4 WF 58/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0423.4WF58.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 10.03.2010 - 407 F 412/09 -, soweit ihm mit dem angefochtenen Beschluss die beantragte Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe verweigert worden ist, wird zurückgewiesen.

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