4 WF 61/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-04-23, 4 WF 61/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 61/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-23
Aktenzeichen: 4 WF 61/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0423.4WF61.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
wird unter Zurückweisung im Übrigen auf die Beschwerde des Klägers die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn im Urteil vom 30.10.2009 - 48 F 77/08 - dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert für die erste Instanz bei einem Rückstandsmonat (Juli 2008) auf
4.510,65 €
festgesetzt wird.
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