Oberlandesgericht Köln, 2010-04-28, 27 WF 49/10

27 WF 49/10Obergericht28.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 49/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-28

Aktenzeichen: 27 WF 49/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0428.27WF49.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.03.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 02.03.2010 - 31 F 288/09 - dahin abgeändert, dass ihr zur Verteidigung gegen den Antrag ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. bewilligt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe und Inanspruchnahme der Antragsgegnerin für die Verfahrenskosten in Betracht kommt, wenn und soweit sie aus der Teilungsversteigerung einen überschießenden Erlös erhalten sollte.

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