16 W 6/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-03, 16 W 6/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 6/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-03
Aktenzeichen: 16 W 6/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0503.16W6.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Streithelfers wird der Beschluss des Land-gerichts Köln vom 04.01.2010 - 4 O 524/08 - abgeändert.
Die Beklagte hat die dem Streithelfer in dem selbständigen Beweisverfahren 4 OH 1/07 LG Köln entstandenen Kosten zu tragen.
Die Kosten des Verfahrens über den Antrag des Streithelfers vom 06.10.2009 in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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