Oberlandesgericht Köln, 2010-05-03, 16 W 6/10

16 W 6/10Obergericht03.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 6/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-03

Aktenzeichen: 16 W 6/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0503.16W6.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Streithelfers wird der Beschluss des Land-gerichts Köln vom 04.01.2010 - 4 O 524/08 - abgeändert.

Die Beklagte hat die dem Streithelfer in dem selbständigen Beweisverfahren 4 OH 1/07 LG Köln entstandenen Kosten zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens über den Antrag des Streithelfers vom 06.10.2009 in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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