Oberlandesgericht Köln, 2010-05-06, 7 U 130/09

7 U 130/09Obergericht06.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 130/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-06

Aktenzeichen: 7 U 130/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0506.7U130.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04. August 2009 – 5 O 65/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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