19 U 106/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-07, 19 U 106/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-05-07, 19 U 106/09
19 U 106/09Obergericht07.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 106/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-07
Aktenzeichen: 19 U 106/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0507.19U106.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 23.06.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Aachen -41 O 141/07- werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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