2 Ws 283/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-07, 2 Ws 283/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-05-07, 2 Ws 283/10
2 Ws 283/10Obergericht07.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 283/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-07
Aktenzeichen: 2 Ws 283/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0507.2WS283.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, § 473 Abs. 1 StPO.
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