Oberlandesgericht Köln, 2010-05-14, 19 U 120/09

19 U 120/09Obergericht14.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 120/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-14

Aktenzeichen: 19 U 120/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0514.19U120.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.07.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 381/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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