19 U 120/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-14, 19 U 120/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-05-14, 19 U 120/09
19 U 120/09Obergericht14.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 120/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-14
Aktenzeichen: 19 U 120/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0514.19U120.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.07.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 381/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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