6 U 205/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-19, 6 U 205/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 205/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-19
Aktenzeichen: 6 U 205/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0519.6U205.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 5.11.2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 503/09 - abgeändert:
Die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.8.2009 - 31 O 503/09 - wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
3.) Streitwert:
bis zum 24.8.2009: 100.000 €
danach (einschließlich des Berufungsverfahrens): 75.000 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.