Oberlandesgericht Köln, 2010-05-20, 18 U 122/09

18 U 122/09Obergericht20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 122/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: 18 U 122/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0520.18U122.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.06.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 16/09 - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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