19 U 103/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-05-28, 19 U 103/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-05-28, 19 U 103/09
19 U 103/09Obergericht28.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 103/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-28
Aktenzeichen: 19 U 103/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0528.19U103.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.06.2009 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 529/07 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.045,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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