Oberlandesgericht Köln, 2010-06-01, 22 U 152/09

22 U 152/09Obergericht01.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 152/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-01

Aktenzeichen: 22 U 152/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0601.22U152.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 14. Januar 2010 verkündete Grundurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 7 O 272/08 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – in beiden Instanzen – werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweilige Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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