22 U 152/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-01, 22 U 152/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-06-01, 22 U 152/09
22 U 152/09Obergericht01.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 152/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-01
Aktenzeichen: 22 U 152/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0601.22U152.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 14. Januar 2010 verkündete Grundurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 7 O 272/08 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – in beiden Instanzen – werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweilige Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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