26 U 30/08•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-02, 26 U 30/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 30/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-02
Aktenzeichen: 26 U 30/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0602.26U30.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.10.2008 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (16 O 228/06) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.747,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2006 sowie weitere 392,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 196,33 € seit dem 22.5.2006 und seit dem 19.12.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 65 %. Die Kosten der Nebeninterve-nienten trägt die Klägerin zu 35 %, im Übrigen tragen diese ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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