Oberlandesgericht Köln, 2010-06-08, II-25 UF 232/09

II-25 UF 232/09Obergericht08.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — II-25 UF 232/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-08

Aktenzeichen: II-25 UF 232/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0608.II25UF232.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Leverkusen (30 F 22/09) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 800 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.