II-25 UF 232/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-08, II-25 UF 232/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-06-08, II-25 UF 232/09
II-25 UF 232/09Obergericht08.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — II-25 UF 232/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-08
Aktenzeichen: II-25 UF 232/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0608.II25UF232.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Leverkusen (30 F 22/09) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 800 EUR abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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