1 U 66/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-11, 1 U 66/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 66/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-11
Aktenzeichen: 1 U 66/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0611.1U66.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 29.10.2009 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 27 O 195/07, unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.735,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2007 zu zahlen.
-
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 678,39 Euro zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 18.140,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2009 zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 25 %, der Beklagten zu 75 % zur Last.
III.
Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.