Oberlandesgericht Köln, 2010-06-11, 1 U 66/09

1 U 66/09Obergericht11.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 66/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-11

Aktenzeichen: 1 U 66/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0611.1U66.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 29.10.2009 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 27 O 195/07, unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.735,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2007 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 678,39 Euro zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 18.140,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2009 zu zahlen.

  5. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 25 %, der Beklagten zu 75 % zur Last.

III.

Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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