2 Wx 77/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-11, 2 Wx 77/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-06-11, 2 Wx 77/10
2 Wx 77/10Obergericht11.06.2010
Regest
1) Gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts (§ 75 GBO) ist kein Rechtsmittel gegeben. 2) Einer gesonderten Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine solche Nichtabhilfeentscheidung bedarf es regelmäßig nichts. Die Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung ist jedoch gesondert als unzulässig zu verwerfen, wenn sie erst eingelegt wird, nachdem über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Amtsgerichts bereits entschieden ist (Ergänzung zu BayObLG FGPrax 2000, 199).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 77/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-11
Aktenzeichen: 2 Wx 77/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0611.2WX77.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: GBO § 75
Leitsätze
-
Gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts (§ 75 GBO) ist kein Rechtsmittel gegeben.
-
Einer gesonderten Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine solche Nichtabhilfeentscheidung bedarf es regelmäßig nichts. Die Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung ist jedoch gesondert als unzulässig zu verwerfen, wenn sie erst eingelegt wird, nachdem über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Amtsgerichts bereits entschieden ist (Ergänzung zu BayObLG FGPrax 2000, 199).
Tenor
Die unter dem Datum vom 30. April 2010 abgefasste, erstmals am 26. Mai 2010 bei Gericht eingereichte Be-schwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts (Grundbuchamts) Berg-isch Gladbach vom 28. April 2010 - GL - XXXX - XX - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.