Oberlandesgericht Köln, 2010-06-24, 18 U 183/09

18 U 183/09Obergericht24.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 183/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: 18 U 183/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0624.18U183.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.11.2009 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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