17 W 134/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-28, 17 W 134/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-06-28, 17 W 134/10
17 W 134/10Obergericht28.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 134/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-28
Aktenzeichen: 17 W 134/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0628.17W134.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel der Beklagten vom 05.05.2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Bonn vom 27.04.2010 - 11 O 87/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 323,70 €.
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