15 U 25/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-29, 15 U 25/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-29
Aktenzeichen: 15 U 25/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0629.15U25.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.08.2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 92/07 - wird zurückgewiesen.
Die im Berufungsrechtsstreit entstandenen Kosten trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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