9 U 136/08•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-29, 9 U 136/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 136/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-29
Aktenzeichen: 9 U 136/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0629.9U136.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.8.2008 – 24 O 566/05 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 92 % und der Beklagten zu 8 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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