Oberlandesgericht Köln, 2010-06-29, 9 U 136/08

9 U 136/08Obergericht29.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 136/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-29

Aktenzeichen: 9 U 136/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0629.9U136.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.8.2008 – 24 O 566/05 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 92 % und der Beklagten zu 8 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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