2 Ws 317/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-06-30, 2 Ws 317/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-06-30, 2 Ws 317/10
2 Ws 317/10Obergericht30.06.2010
Regest
Übertragung auf den Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Rechtsgrundlagen für Auslandsvollstreckung von Gerichtskosten im Strafverfahren)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 317/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 2 Ws 317/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0630.2WS317.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Übertragung auf den Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Rechtsgrundlagen für Auslandsvollstreckung von Gerichtskosten im Strafverfahren)
Tenor
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
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