Oberlandesgericht Köln, 2010-06-30, 2 Ws 317/10

2 Ws 317/10Obergericht30.06.2010

Regest

Übertragung auf den Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Rechtsgrundlagen für Auslandsvollstreckung von Gerichtskosten im Strafverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 317/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 2 Ws 317/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0630.2WS317.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Übertragung auf den Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Rechtsgrundlagen für Auslandsvollstreckung von Gerichtskosten im Strafverfahren)

Tenor

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

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