Oberlandesgericht Köln, 2010-06-30, 2 Wx 89/10

2 Wx 89/10Obergericht30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 89/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 2 Wx 89/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:0630.2WX89.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Vorlage der sofortigen Beschwerde des Beteiligten vom 2. Juni 2010 gegen den Be-schluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts Kerpen vom 26. Mai 2010, TU-4091-5, soweit das Amtsgerichts Kerpen ihr mit Beschluss vom 8. Juni 2010 nicht abgeholfen hat, ist unzulässig.

Die Sache wird unter Aufhebung der in der teilweisen Abhilfeentscheidung enthaltenen Vorlageentscheidung zur weiteren Bearbeitung über das Rechtsmittel des Beteiligten vom 2. Juni 2010, soweit keine Abhilfe durch den Rechtspfleger des Amtsgerichts vorliegt, an das Amtsgericht - Grundbuchamt - zurückgegeben.

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